Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen durch InnoSolar (nachfolgend Anbieter) an Sie, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Abweichende AGB des Bestellers werden zurückgewiesen.

(3) Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung an InnoSolar aufgeben. Durch Aufgabe einer Bestellung an InnoSolar erklären Sie sich mit der Anwendung dieser AGB auf Ihre Bestellung einverstanden.

(4) InnoSolar verkauft Produkte und Dienstleistungen zur Errichtung von Photovoltaik- und Batteriespeicheranlagen. Alle Bedingungen werden nur durch individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der Innosolar verdrängt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Zusätzliche Lieferungen/Leistungen erfolgen nur auf der Grundlage einer schriftlichen Vertragsergänzung.

 

§2 Vertragsgegenstand

(1) Verträge können ausschließlich in deutscher Sprache abgeschlossen werden.

(2) Die Angebote richten sich ausschließlich an Endkunden mit einer Rechnungs- und Lieferanschrift in Europa.

(3) Der Besteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude und insbesondere der Dachstuhl der zusätzlichen Last einer Photovoltaikanlage standhalten kann und beauftragt ggf. auf seine eigenen Kosten zur Überprüfung der Standsicherheit einen Baustatiker. Sollte die Innosolar während der Projektierung oder Projektumsetzungen Mängel in der Standsicherheit feststellen, ist die Innosolar berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt unberührt. Die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen der  einschlägigen Landesbauordnung wird ebenfalls vorausgesetzt. Die entsprechende Prüfung, die ggf. erforderliche Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen und das Tragen dafür ggf. anfallender Kosten obliegt allein dem Kunden, wird von der Innosolar nicht übernommen und ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Soweit zur Erbringung der geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich, gewährt der Kunde der Innosolar und seinen Beauftragten den ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, auf denen die Photovoltaikanlage und ihre Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Solarstromspeicher, etc.) zu installieren sind. Zudem hat der Kunde eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass ein für die Montage ggf. notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Für Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen der Montage oder Behinderungen beim Zugang zum Installationsort ist nicht die Innosolar, sondern der Kunde selbst verantwortlich. Sämtliche Fristen und Termine, die für die Lieferungen und Leistungen von der Innosolar maßgeblich sind, verlängern sich um den Zeitraum, in dem sie aufgrund von Montagebehinderungen in der Leistungserbringung beeinträchtigt war. Etwaige hierdurch entstehende Zusatzaufwendungen sowie Nutzungsausfälle sind vom Kunden zu tragen. Sollten sich während der Projektierung oder der Projektumsetzung bauliche Risiken oder Gefahrenstellen (dazu gehören auch Umweltgefährdungen) ergeben, oder gesetzliche Vorschriften und Regelungen eine vertragsgerechte Auftragsausführung behindern, ist die Innosolar berechtigt, das Projekt zu unterbrechen. Sofern möglich und vom Kunden gewünscht, erstellt die Innosolar dem Auftragnehmer ein Angebot zu Abstellung der Projektbehinderung. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an oder stellt die Mängel nicht eigenständig (durch eigene Leistung) oder durch einen eigens beauftragen Fachunternehmer ab, behält die Innosolar sich vor, die weitere Umsetzung des Auftrags abzulehnen. Die Innosolar ist dazu berechtigt, dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt unberührt. Voraussetzung für die Installation der von dem Kunden in Auftrag gegebenen Photovoltaikanlage ist die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie eine positive Netzverträglichkeitsuntersuchung des örtlichen Netzbetreibers unter Beachtung aller individuellen Festlegungen des Netzbetreibers. Die anfallenden Installationsarbeiten sind als Nebenleistung zum Kaufvertrag anzusehen (Kauf mit Montageverpflichtung). Auf die Ausführung dieser Arbeiten findet daher deutsches Kaufrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

 

§ 3 Errichtung

Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche für Errichtung der Photovoltaikanlage erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen und/oder Mitteilungen vor Beginn der Installation der Anlage einzuholen, soweit diese erforderlich sind.

(1) Dachbeschaffenheit: Der Kunde versichert mit Auftragserteilung, dass das Dach, sowie dessen Bestandteile für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet sind. Der Kunde unternimmt alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Montage sicherzustellen. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von Asbest und vergleichbar gefährlichen Stoffen ist.

(2) Statik: Der Kunde stellt vor Montagebeginn sicher, dass das Gebäude, worauf sich das Vorhaben bezieht, die Photovoltaikanlage tragen kann und er das betreffende Gebäude auf dessen Eignung, insbesondere die Tragfähigkeit des Daches, für die Installation einer solchen Anlage mittels Auftrag eines entsprechenden Fachmanns (Baustatiker) auf eigene Kosten auf Standsicherheit überprüft. Auf Anfrage teilt die Innosolar dem Kunden das genaue Flächengewicht der gesamten Anlage mit. Grundsätzlich muss mit einem zusätzlichen Gewicht von 15 kg pro qm durch die Montage einer Photovoltaikanlage gerechnet werden. Die Innosolar teilt dem Kunden auf Anfrage, alle ihr zugänglichen Informationen mit, die für die statische Berechnung erforderlich sein könnten. Die Pflicht zur vollständigen Informationsbeschaffenheit liegt dem Kunden. Der Kunde trägt das Risiko der Verzögerung und/oder Unmöglichkeit der Leistung. Eine Überprüfung/Ermittlung der Statik ist nicht Bestandteil der von der Innosolar zu erfüllenden Leistungen.

(3) Genehmigungen: Innosolar setzt voraus, dass die öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des Denkmalschutzgesetzes, durch Sie eingehalten werden. Wir übernehmen nicht die Kosten für die entsprechende Prüfung oder für die eventuell erforderliche Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen – beides ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages.

(4) Ihre Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet alle Informationen über die Art und Beschaffenheit des Daches umfänglich und wahrheitsgemäß anzugeben.

(5) Baufreiheit des Daches: Sie sind verpflichtet, die Dachflächen, auf denen das Solarstrom-System installiert werden soll, in einem baufreien Zustand zu halten. Insbesondere sind Satellitenantennen durch Sie zu versetzen.

(6) Termine: Die Termine für die Lieferung und die Errichtung des Solarstrom-Systems werden mit Ihnen agbestimmt. Die vereinbarten Liefer- und Ausführungstermine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand, stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, sowie Freigaben durch Netzbetreiber und sind, soweit nicht anders vereinbart, deshalb nicht verbindlich im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Pflichten aus dem Kaufvertrag.

(7) Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Sie gewähren uns und den von uns Beauftragten ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, in bzw. auf welchen das Solarstrom-System zu installieren ist. Sofern Sie nicht im Zusammenhang mit der Angebotserstellung Abweichendes mit uns vereinbart haben, müssen unsere Montagefahrzeuge oder die unserer Beauftragten so nah wie erforderlich und zumutbar, üblicherweise bis auf 20 Meter, an den Installationsort heranfahren können. Außerdem stellen Sie eigenverantwortlich sicher, dass ein für die Installation eventuell notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Sie verpflichten sich, sämtliche Maßnahmen, die zur Errichtung des Solarstrom-Systems erforderlich sind, zu gestatten. Sie stellen uns am Standort vorhandene Flächen für Zwischenlagerung von Material unentgeltlich zur Verfügung. Alle Maßnahmen werden so mit Ihnen abgestimmt, dass unbillige Beeinträchtigungen vermieden werden.

(8) Verantwortung für gelagertes Material: Unter Umständen wird Material vor dem Errichtungstermin bei Ihnen auf dem Grundstück angeliefert. Sie sind dafür verantwortlich, dieses Material gegenüber Zugriffen von Dritten zu schützen.

(9) Verzögerungen: Sie sind selbst verantwortlich für Zugangsbehinderungen am Installationsort und für Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen der Installation oder nicht fristgerechter Zahlung. Alle Termine und Fristen, die sich auf unsere Leistungen beziehen, können sich um den Zeitraum verschieben bzw. verlängern, in dem wir aufgrund von nicht fristgerechter Zahlung oder Montagebehinderungen in der Leistungserbringung behindert waren. Eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder Zusatzkosten werden von Ihnen getragen.

 

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer. Alle Einzelpreise sind Nettopreise.

(2) Der Besteller kann die Ware und Dienstleistung durch Rechnungen bezahlen. Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein und in EU Ländern liegen.

(3) Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum der Rechnung per Überweisung zu zahlen. Wir behalten uns zur Absicherung des Kreditrisikos vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind vom Kunden zu tragen.

(4) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, können wir angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung unserer Forderung ergreifen; fordern wir ihn erneut zur Zahlung auf oder lassen den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellen wir dem Kunden dadurch entstandene Kosten in Rechnung. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. (bei Handelsgeschäften 9 Prozentpunkten p.a.) über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden behalten wir uns vor.

(5) Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht. Die Rechte des Kunden bleiben unberührt.

 

§ 5 Lieferung-, Ausführung und Installationstermine

Den Installationstermin wird die Innosolar mit dem Kunden absprechen. Witterungsbedingt kann es zu Abweichungen kommen. Die vereinbarten Liefer- und Ausführungstermine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand, stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, sowie Freigaben durch Netzbetreiber und sind, soweit nicht anders vereinbart, deshalb nicht verbindlich im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Pflichten aus dem Kaufvertrag. Sollten die Vertragsparteien durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen bei den eigenen Werken, Beschädigungen von Anlagen, Anordnungen von hoher Hand oder durch sonstige Umstände mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand, die abzuwenden nicht in ihrer Macht liegen bzw. deren Abwendung mit einem angemessenen technischen und/oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Erfüllung ihrer Leistungen ge- bzw. behindert sein, so ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, bis diese Umstände und Folgen beseitigt sind. Die Vertragspartner werden sich unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer informieren. Entsprechendes gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich nachkommen zu können. Die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen von Innosolar bestätigten Auftrag. Wir sind berechtigt, Leistungen (z.B. Gerüstbau, Elektroarbeiten, Montage) von Subunternehmern erbringen zu lassen.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Lieferung ist vom Käufer auf dem seitens Innosolar bzw. einem beauftragten Lieferanten übergebenen Lieferschein zu bestätigen. Teillieferungen sind nach Abstimmung zulässig. Der Gefahrenübergang der Lieferung von Innosolar auf den Käufer erfolgt bei Warenübergabe und Installation der Photovoltaikanlage. InnoSolar behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.

 

§ 7 Haftung für Mängel

(1) Der Kunde hat offensichtliche Mängel gegenüber der Innosolar innerhalb von 4 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolg die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Dies gilt nicht, wenn eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde.

(2) Alle Mängel müssen schriftlich gegenüber der Innosolar angezeigt werden.

(3) Die Geltendmachung von Mängelrechten setzt voraus, dass die Typen- und Seriennummern der Module und auch die Typenschilder der anderen Komponenten nicht geändert, gelöscht, entfernt oder anderweitig unleserlich gemacht wurden. Andernfalls behält sich die Innosolar das Recht vor, Ersatzleistungen abzulehnen.

(4) Werden vom Kunden oder von Dritten, die vom Kunden beauftragt wurden, sachgemäße oder unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an den von uns gelieferten Komponenten, insbesondere an Solarmodulen, dessen Peripherie wie Leistungsoptimierer und Verkabelung, Montagesystem der Unterkonstruktion, Wechselrichter, Batteriespeicher, E-Ladestation, Monitoringsystem, Transformator, Übergabestation, Fernwirkeinrichtung und der elektrischen Verteilung vorgenommenen, so bestehen für diese Eingriffe und daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche gegenüber der Innosolar. Die Gewährleistung, insbesondere eine von der Innosolar über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Verlängerung, erlischt mit dem Eingriff durch Dritte.

(5) Die Verjährungsfrist auf die gelieferte Anlage beträgt 2 Jahre, in Bezug auf Mängel der erbrachten Montageleistungen 1 Jahr. Bei Bauwerken (Freilandanlagen) beträgt sie 5 Jahre.

(6) Für Mängel an den Montagearbeiten leistet die Innosolar nach eigenem Ermessen Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern die Beseitigung des Mangels und der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten durch uns verweigert wird, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. In Bezug auf die Montageleistung kann der Kunde Rücktritt verlangen.

 

§ 8 Herstellerangaben/Produktgarantie der Hersteller

Die Innosolar ist nicht selbst Hersteller der Solarmodule, Wechselrichter oder sonstiger Einzelkomponenten. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben des Herstellers verwiesen wird (insbesondere Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird der Kunde hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Innosolar keine eigenständige Verpflichtung für die Herstellerangaben übernimmt. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenständige Garantieerklärung durch uns abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt- und Garantieaussagen der Hersteller. Der Hersteller ist und bleibt sowohl Garantiegeber als auch Gewährleister.

 

§ 9 Wartung

Gewerbe/Unternehmer sind laut DIN VDE 0100-700 dazu verpflichtet elektrische Anlagen regelmäßig zu kontrollieren. Photovoltaikanlagen sind unter DIN VDE 0100-712 zu finden. Die Deutsche Gesellschaft für Unfallversicherung (DGUV) schreibt in der DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor, dass Photovoltaikanlagen von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, im Abstand von einem Jahr geprüft werden, spätesten jedoch nach 2 Jahren.

 

§ 10 Eigentumserklärung

Der Kunde erklärt durch Unterschrift des Vertrages verbindlich, Eigentümer des Gebäudes, auf/in dem die Photovoltaikanlage installiert werden soll, zu sein oder in anderer Weise nachweislich zum Vertragsabschluss berechtigt zu sein.

 

§ 11 Einwilligung der Verwertung von Fotografien Ihres Hauses

Sie berechtigen uns, Fotografien Ihres Hauses zu erstellen, um die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaikanlage zu dokumentieren. Die Fotografien sind anonym und weisen keinen Personenbezug auf, es sei denn, die betroffenen Personen stimmen einer Aufnahme ausdrücklich und schriftlich zu. Wir verwenden angefertigte Fotografien ohne Personenbezug auch zu Werbezwecken. Sofern die Fotografien von Ihrem Grundstück aus angefertigt wurden, erklären Sie mit Angabe Ihrer Vertragserklärung die Einwilligung in die gewerbliche Verwertung der angefertigten Fotografien.

 

§ 12 Rücktrittsrecht

Wir sind berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn

  1. Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen,
  2. die Installation einer Photovoltaikanlage wegen unzureichender Statik des Gebäudes, insbesondere des Daches, nicht möglich ist und Sie eine auf Ihre Kosten durchzuführende Ertüchtigung nicht unternehmen,
  3. die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ ist,
  4. Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen oder die Mitwirkung ablehnen,
  5. die Einhaltung der von Netzbetreiber geforderten Ausführung des Zählerplatzes oder einer im Zusammenhang mit der Installation der Photovoltaikanlage etwaig erforderlichen Anpassung der Kundenanlage mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, die uns bei der Angebotserstellung noch nicht bekannt sein konnten.

Treten wir vom Vertrag zurück und beruht der Rücktrittsgrund auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat dieser die von Innosolar für den Vertrag bereits aufgebrachten Kosten wie Transport- und Errichtungskosten, zu erstatten. Dem Kunden steht kein Rücktrittsrecht zu, wenn

  1. Sie verlangt haben, dass mit der Montage bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird,
  2. die Unterkonstruktion bereits mit dem Dach verbunden ist,
  3. Veränderungen an der Hausanschlusstechnik, Schaltanlagen oder Transformatoren vorgenommen wurden,
  4. die Ware/Photovoltaikanlage kundenspezifisch bzw. individuell für den Kunden hergestellt wurde und dem Installationsbetrieb eine Rücknahme unzumutbar ist, weil er dadurch erhebliche finanzielle Nachteile erleiden würde (LG Düsseldorf, Urteil v. 12.02.2014, Az.: 23 S 111/13). Bei einer kundenseitigen Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist und vor Montagebeginn, berechnen wir Ihnen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 5% des Auftragswertes.


§ 13 Schlussbestimmung

Auf das Vertragsverhältnis zwischen Innosolar und dem Käufer findet ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so ist der Gerichtsstand für sämtliche gegenseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten Essen. Sollten einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, in diesen Fällen, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke.

 

§ 14 Streitbewilligungsverfahren

Innosolar nimmt im Rahmen des Verkaufs von Solarstrom-Systemen nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG teil.

 

§ 15 Widerrufsbelehrung

Sie haben Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Innosolar, Sachsenring 117,  45279 Essen, E-Mail: info@inno-solar.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Für zusätzliche Informationen hinsichtlich der Reichweite, des Inhalts und Erläuterungen zur Ausübung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

 

§ 16 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Muster Formular aus und senden Sie es zurück an: Innosolar, Sachsenring 117,  45279 Essen und eine Kopie per E-Mail an info@inno-solar.de.

„Hiermit widerrufe(n) ich/wir (____) den von mir/uns (____) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (____) / die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (____)

– Bestellt am (____) erhalten am (____)

– Name des/ der Verbraucher(s)

– Anschrift des/ der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

– Unterschrift.

 

§ 17 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir holen die Waren auf unsere Kosten ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihren zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

§ 18 Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen

  • zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen

  • zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelter Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.


§ 19
 Datenschutz

(1) Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) erhoben werden, verpflichten wir uns dazu, Ihre vorherige Einverständnis einzuholen. Wir verpflichten uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, Sie haben zuvor eingewilligt.

(2) Wir weisen darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z. B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden. Diesbezüglich ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(3) Dritte sind nicht dazu berechtigt, Kontaktdaten für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen, sofern der Anbieter den betroffenen Personen vorher eine schriftliche Einwilligung erteilt hat.

(4) Sie haben jederzeit das Recht, von InnoSolar über den Sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten.

(5) Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.

(6) Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung zu finden.

Die vorstehenden AGB finden ab dem 01.08.2022 Anwendung.